Medienmitteilung der SJD -Die Falken- LV NRW
Falken in Nordhein-Westfalen begrüßen Urteil des Bundes-verfassungsgerichtes zu Hartz-IV
Falken fordern Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 502,– €
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern festgestellt, dass die Hartz-IVRegelungen gegen das Kernprinzip unserer Verfassung verstoßen. Der Artikel 1 Abs.1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“) und das Sozialstaatsprinzip im Artikel 20 Abs.1 werden durch die Hartz-IV-Regelungen verletzt, die damit -laut Urteil- „nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschen-würdigen Existenzminimums“ erfüllen.
Mit anderen Worten: Hartz-IV mit seinen heutigen Regelsätzen für Kinder und Jugendliche ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Wir Falken in NRW begrüßen diese verfassungsrechtliche Klarstellung des obersten Gerichtes und erwarten von der Bundesregierung entsprechende politische Konsequenzen, besonders im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Ein solches Urteil kann für die Bundespolitik nur als schallende Ohrfeige betrachtet werden.
Das Urteil beinhaltet weiterhin die Feststellung, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche als „Schätzungen ins Blaue“ -so die Verfassungsrichter- ermittelt
wurden.
Die 2,4 Millionen Kinder, die in Armut leben müssen, haben jetzt das Recht auf ein
transparentes Verfahren zur Festlegung der Förderung des Existenzminimums.
Wir bedauern, dass das Verfassungsgericht bei der Bestimmung des
menschenwürdigen Existenzminimums sehr vage geblieben ist. Der Gesetzgeber
behält hier einen großen Spielraum. Zur Enttäuschung der Kinder und Jugendlichen folgt unmittelbar aus dem Urteil keine Erhöhung des Regelsatzes.
Wir Falken fordern, in Solidarität mit den Sozialverbänden, die Einführung einer
Kindergrundsicherung in Höhe von 502,– Euro. Im aktuellen Bericht der
Bundesregierung wird das Existenzminimum mit 322,– Euro pro Monat beziffert.
Hinzu kommt der Bedarf für Bildung, Betreuung und Erziehung von 180,– Euro im
Monat.
Bis zur Verwirklichung dieses Rechtsanspruches auf eine Kindergrundsicherung
erwarten wir die Wiedereinführung von Einmalzahlungen in konkreten Bedarfsfällen
für Kinder und Jugendliche.
Wer mit Milliarden Euro die Banken retten kann, muss auch Geld für die „Jugend-Rettung“ bereithalten.